Für die Genehmigung einer Ausnahme zum Einzugsbereich eines Fachklassenstandortes gemäß § 25 Abs. 4 Satz 3 SchulG werden auf Erlass des Sächsischen Ministerium für Kultus folgende Festlegungen getroffen:
Antragstellung
Der Antrag ist durch
- die Sorgeberechtigten bzw. den volljährigen Auszubildenden oder
- den Ausbildungsbetrieb mit Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bzw. des volljährigen Auszubildenden
unter Verwendung des beigefügten Formblattes bei der Wunschschule einzureichen.
Wird der Antrag bei der Pflichtschule eingereicht, übergibt diese den Antrag an die Wunschschule und informiert den Antragsteller über die Weiterleitung.
Prüfung des Antrages
Der Antrag wird von der Wunschschule an Hand der vorgenannten wichtigen Gründe geprüft und entschieden. Gegebenenfalls ist die Zustimmung der Sächsischen Bildungsagentur einzuholen. Bezieht sich der Antrag auf einen Tatbestand, der zwei Regionalstellenbereiche erfasst, sind beide betroffenen Regionalstellen in die Bearbeitung einzubeziehen.
Zustimmung
Bei Zustimmung zum Antrag erstellt die Wunschschule den Aufnahmebescheid. Die Pflichtschule erhält eine Mehrfertigung des Aufnahmebescheides.
Ablehnung
Bei Ablehnung des Antrages informiert die Wunschschule den Antragsteller mit einem schriftlichen Bescheid über die Ablehnung und übergibt den Vorgang an die Pflichtschule. Die Pflichtschule erstellt den Aufnahmebescheid.
Widerspruch
Die Bearbeitung von Widersprüchen, denen nicht abgeholfen werden kann, wird von der Sächsischen Bildungsagentur vorgenommen. Bezieht sich der Widerspruch auf einen Tatbestand, der zwei Regionalstellenbereiche erfasst, sind beide betroffenen Regionalstellen in die Bearbeitung einzubeziehen.
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